Gilt das KSchG auch bei fristloser/außerordentlicher Kündigung?. 1 Kündigungsschutzgesetz § 13 - (1) 1 Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende. 2 kündigungsschutzgesetz kündigungsfristen (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach . 3 (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)§ 13 Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen. (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4. 5 Eine außerordentliche Kündigung hingegen ist dann gegeben, (Kündigungsschutzgesetz) das Recht, eine Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung einzureichen. 6 15 kschg (1) 1Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. 2Die . 7 Eine außerordentliche Kündigung kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Möchte der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigen, kann er dies in den meisten Fällen nicht von heute auf morgen tun. Stattdessen hat er eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Frist einzuhalten: die Kündigungsfrist. 8 Kündigungsschutzgesetz: Außerordentliche Kündigung anfechten? Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, kann er gemäß Paragraf 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn er mit der Begründung der Kündigung nicht einverstanden ist oder das Schreiben formal inkorrekt ist. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung. 4 kschg 10 (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die. 11 23 kschg 12