Vielmehr wird die RKI-Empfehlung umgesetzt, Kontakte zu reduzieren. Wer selbst infiziert ist, muss sich weiterhin automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Isolierung begeben. Die Isolierung dauert weiterhin grundsätzlich zehn Tage. 1 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung zum Corona-Virus stattfinden kann. Bitte kontaktieren Sie insbesondere. 2 Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne: 1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVIDImpfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. 3 Für Corona-Infizierte in NRW besteht seit 1. Februar keine Isolationspflicht mehr. Hintergrund ist das abgeschwächte Infektionsgeschehen. Kein. 4 Die neuen Quarantäneregelungen sehen für Kontaktpersonen bestimmte Ausnahmen vor: Personen mit Auffrischungsimpfung (drei COVIDImpfungen – auch bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson) sind von der Quarantäneregelung befreit. 5 Bedeutet: Für Infizierte ist es nicht mehr verboten, ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim zu besuchen. " Wer krank ist, bleibt zu Hause." Allerdings appellierte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef. 6 Tag. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich unverzüglich in Quarantäne begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen. Die Test- und Quarantäneverordnung ist hier abrufbar. 7 Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. 8 Neue Test- und Quarantäneregelungen ab 5. Mai Freitesten bereits nach fünf Tagen möglich Für Kontaktpersonen gelten nur noch Empfehlungen statt einer verpflichtenden Quarantäne Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung veröffentlicht. Diese gilt seit Donnerstag, 5. Mai 9 Regelungen zu Quarantäne und Isolierung von Infizierten und Kontaktpersonen Die seit dem März für das Land NRW geltende Corona-Test- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) umfasst Regelungen zur Absonderung sowohl für Infizierte als auch Kontaktpersonen. 10 Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne: Personen mit einer Auffrischungsimpfung. 11 12